Grundlage für die Bildung der Arbeitsgemeinschaft ist die Satzung der Deutschen Röntgengesellschaft e.V. § 8(6), nach der der Vorstand zur Bearbeitung bestimmter Aufgaben nach Maßgabe seiner Geschäftsordnung Arbeitsgemeinschaften bildet. Die Arbeitsgemeinschaft (AG) ist eine Arbeitsgruppe innerhalb der Deutschen Röntgengesellschaft e.V. (DRG).
Gemäß der Präambel ihrer Satzung verpflichtet sich die DRG, die in der Fachgesellschaft vorhandene Vielfalt anzuerkennen, aktiv zu fördern und zu nutzen. Dabei ist auch für die Arbeit der AG die Achtung und Förderung aller Diversitätsdimensionen wie Geschlecht und sexuelle Orientierung/Identität sowie die Anerkennung von Menschen mit Migrationsgeschichte, unterschiedlicher sozialer Herkunft und Alter, unterschiedlicher Religionen oder Weltanschauungen und unterschiedlicher physischer und psychischer Fähigkeiten sowie der äußeren und organisatorischen Dimensionen wie Elternschaft, Erfahrung oder Status innerhalb der beruflichen oder berufspolitischen Organisation unerlässlich. Nur wenn dies gelingt und das Potenzial der Vielfalt innerhalb der Fachgesellschaft von der AG ausgeschöpft wird, kann sie langfristig einen wertvollen Beitrag zu Innovation, technischem Fortschritt und optimaler medizinischer und gesundheitlicher Versorgung der Patientinnen und Patienten in Zeiten des demografischen und gesellschaftlichen Wandels leisten.
Berlin, den 25. Oktober 2022
Der Vorstand der Deutschen Röntgengesellschaft, Gesellschaft für Medizinische Radiologie und bildgeführte Therapie e.V.