1. Bereitstellung und Nutzung der VTW-App
1.1 Diese Nutzungsbedingungen („ Nutzungsbedingungen “) gelten für die Bereitstellung und Nutzung der VTW-App im RADISSO-Portal der Deutsche n Röntgengesellschaft – Gesellschaft für medizinische Radiologie und bildgeführte Therapie e.V. , Ernst-Reuter-Platz 10, 10587 Berlin ( „DRG“ ). Die Bereitstellung und Nutzung der VTW-App unterliegt ausschließlich diesen Nutzungsbedingungen.
1.2 Die VTW-App sowie die in der VTW-App dargestellten Inhalte stehen im Eigentum sowie der Rechtsinhaberschaft der DRG bzw. Dritten, die der DRG die Inhalte bereitstellen. Die DRG stellt die VTW-App ausschließlich zur einfachen Nutzung im Zusammenhang mit dem RADISSO-Portal bereit. Darüber hinausgehende Nutzungen ( z.B. Vervielfältigungen , Verbreitungen) sind unzulässig.
1.3 Die VTW-App richtet sich ausschließlich an Fachär z t:innen in der Radiologie und Ärzt:innen in Weiterbildung in der Radiologie ( „Anwender“ ).
1.4 Die VTW-App ist ausschließlich zur Nutzung durch die Anwender als Ausbildungs- und Lernwerkzeug konzipier t. Die VTW-App ersetzt keine ärztlichen bzw. medizinischen Entscheidungen. Die VTW-App ist ausschließlich dazu bestimmt, die Inhalte der Nationalen Versorgungsleitlinie chronische KHK (Version 7.0) digital abzubilden, indem die VTW-App den Anwendern auf Grundlage der von den Anwendern eingegebenen Daten beispielhafte Berechnungen der Vortestwahrscheinlichkeit bezüglich generischer Patientenkohorten sowie eine Darstellung der Relevanz der Vortestwahrscheinlichkeit für die Auswahl bildgebender Verfahren, die in Bezug auf die jeweiligen generischen Patientenkohorten grundsätzlich geeignet sein könnten , ermöglicht. Die VTW-App ist nicht zu einer abweichenden Nutzung, insbesondere nicht zu einer Nutzung im Zusammenhang mit individuellen medizinischen Maßnahmen, bestimmt.
1.5 Die VTW-App ist nicht für die Nutzung in Bezug auf medizinische Zwecke bestimmt. Die VTW-App ist insbesondere nicht auf die Nutzung im Zusammenhang mit individuellen Behandlungen und die Berechnung patienten-individueller Vortestwahrscheinlichkeiten oder Handlungsempfehlungen ausgerichtet.
1.6 Die DRG nimmt im Zusammenhang mit der Bereitstellung der VTW-App keinerlei Überprüfung der von den Anwendern eingegebenen Daten oder der Berechnungsergebnisse vor und ist diesbezüglich nicht verpflichtet . Im Falle der Eingabe fehlerhafter, invalider oder unvollständiger Daten durch die Anwender in die VTW-App können die Anwender fehlerhafte, invalide oder unvollständige Berechnungsergebnisse erhalten.
1.7 Soweit die DRG Kenntnis von objektiven Anhaltspunkten erhält, dass Anwender gegen diese Nutzungsbedingungen oder geltendes Recht verstoßen, behält sich die DRG das Recht vor, die betreffenden Anwender von der Nutzung der VTW-App auszuschließen.
2.1 Die Anwender dürfen die VTW-App ausschließlich für die bestimmungsgemäßen Zwecke verwenden.
2.2 Die Anwender sind für die eigene Nutzung der VTW-App und der Berechnungsergebnisse der VTW-App jeweils ausschließlich selbst verantwortlich. Insbesondere sind die Anwender für sämtliche Maßnahmen im Zusammenhang mit medizinischen Behandlungen ausschließlich vollumfänglich selbst verantwortlich.
2.3 Die Anwender sind verpflichtet, die Berechnungsergebnisse jeweils selbst unabhängig von der VTW -App zu überprüfen.
2.4 Die Anwender sind verpflichtet, die Eingabe personenbezogener Daten in die VTW-App zu unterlassen.
2.5 Die Anwender dürfen die VTW-App nicht Dritten zugänglich machen , die nicht zu dem befugten Anwenderkreis gehören.
3.1 Die DRG übernimmt keinerlei Verantwortung für die Berechnungsergebnisse und Inhalte der VTW-App, soweit diese auf den Eingabedaten der Anwender beruhen. Ebenso übernimmt die DRG keinerlei Verantwortung für die Verwendung der Berechnungsergebnisse und Inhalte der VTW-App durch die Anwender.
3.2 Die Anwender haben keinen Anspruch auf die Bereitstellung und Nutzung der VTW-App. Die DRG gewährleistet keine ständige Verfügbarkeit der VTW-App. Die Verfügbarkeit der VTW-App kann im Ermessen der DRG eingeschränkt sein.
3.3 Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche („ Schadensersatzansprüche “) der Anwender gegen die DRG , gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies gilt jedoch nicht: